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Wetzikon: GZO Spital – Gläubiger scheitern erstinstanzlich mit Beschwerde

Wetzikon: GZO Spital – Gläubiger scheitern erstinstanzlich mit Beschwerde

TELE Z aktuell vom 08.07.2025: Das GZO Spital in Wetzikon beschäftigt nun auch das Obergericht. Das Bezirksgericht hat die Beschwerde einer Gruppe von Anleihegläubigern abgewiesen, die gegen den Schuldenruf im Rahmen der Nachlassstundung des Spitals Wetzikon geklagt hatten. Nun wird das Urteil ans Zürcher Obergericht weitergezogen und erhält aufschiebende Wirkung..