Schweiz: Bundesparlamentarier müssen vor Neuwahlen nicht aktiv auf Stellensuche gehen
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TELE Z aktuell vom 19.01.2026: Das Bundesgericht hat entschieden, dass Bundesparlamentarier vor Neuwahlen nicht aktiv auf Stellensuche gehen müssen. Eine abgewählte Nationalrätin durfte daher zu Unrecht keine Arbeitslosenentschädigung erhalten, nur weil sie ihre Wiederwahl anstrebte. Parlamentarier können ihre politische Kandidatur ausüben, ohne dass dies als Verzicht auf ihre Arbeitsrechte gewertet wird.