Schweiz: Zu alt für den Job, aber zu vermögend für Hilfe – Kritik an Überbrückungsleistungen
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TELE Z aktuell vom 03.04.2026: Seit fünf Jahren gibt es die sogenannten Überbrückungsleistungen. Sie sollen die Existenz von ausgesteuerten Erwerbslosen ab 60 Jahren bis zum ordentlichen Rentenalter sichern, um einen Gang zur Sozialhilfe zu verhindern. Wer aber über 60 ist, seine Stelle verliert und z.B. ein 3a-Vorsorgekonto besitzt, hat aber oft keinen Anspruch auf diese staatlichen Unterstützungszahlungen. Die Hürden dafür sind zu Recht hoch, aber es stellt sich gleichzeitig doch die Frage, ob nicht zu viele Betroffene durch das Raster fallen, denn das System erreicht deutlich weniger Personen als ursprünglich angedacht.