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Lärmschutz wird Opfiker überlassen

Lärmschutz wird Opfiker überlassen

Opfikon: Massnahmen gegen Strassenlärm sind laut Lärmschutzverordnung Pflicht. Die Frist für deren Umsetzung lief im März 2019 ab. Der Stadtrat Opfikon sieht sich dazu nicht verantwortlich und überlässt es den Anwohnern, sich für den eigenen Lärmschutz einzusetzen.