Kanton Zürich: Nach Verbot – Wesensbeurteilungen von Rottweilern haben begonnen
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TELE Z aktuell vom 09.07.2025: Nach mehreren schweren Bissvorfällen im Jahr 2024 sind Rottweiler im Kanton Zürich seit dem 1. Januar dieses Jahres verboten. Für bereits registrierte Rottweiler hat das Zürcher Veterinäramt eine obligatorische Wesensbeurteilung eingeführt. Diese beinhaltet eine administrative Überprüfung mittels Fragebogen sowie einen Führbarkeitstest. Behalten darf man seinen Rottweiler aber nur noch, wenn die Beurteilung positiv ausfällt…