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Kanton Zürich: Ablauf der Wesensbeurteilungen von Rottweiler

Kanton Zürich: Ablauf der Wesensbeurteilungen von Rottweiler

TELE Z aktuell vom 09.07.2025: Nach zwei schweren Bissvorfällen im Jahr 2024 ist seit dem 1. Januar dieses Jahres die Neuanschaffung von Rottweilern im Kanton Zürich verboten. Für bereits registrierte Rottweiler hat das Zürcher Veterinäramt eine obligatorische Wesensbeurteilung eingeführt. Diese beinhaltet eine administrative Überprüfung mittels Fragebogen sowie einen Führbarkeitstest. Wie dieser Test abläuft, hat das Veterinäramt heute an einer Medienkonferenz vorgestellt.