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Zürich: Ende 2023 müssten schweizweit alle Haltestellen barrierefrei sein – Weder Kanton noch Gemeinden sind im Zeitplan

Zürich: Ende 2023 müssten schweizweit alle Haltestellen barrierefrei sein – Weder Kanton noch Gemeinden sind im Zeitplan

TELE Z aktuell vom 17.10.2023: Das Bundesgesetz über die Beseitigung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Unter anderem müssen dann alle Haltestellen von Bussen und Trams sowie auch die Bahnhöfe barrierefrei sein. Die Kantone und Gemeinden in der Schweiz hatten 20 Jahre Zeit dafür, im Kanton Zürich haben verschiedene Gemeinden und auch der Kanton selbst ihre Aufgaben nicht rechtzeitig erledigt….