Zürich/Winterthur: Migrolino zieht für Sonntagsarbeit vor Gericht
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TELE Z aktuell vom 22.07.2026: Der Streit um die Sonntagsarbeit bei zwei Migrolino-Filialen in Zürich und Winterthur geht weiter. Konkret geht es darum, dass die Gewerkschaft Unia Rekurs eingelegt hat, weil sie der Ansicht ist, die beiden Filialen seien keine Gastbetriebe und dürften deshalb am Sonntag kein Personal ohne Bewilligung beschäftigen. Die Zürcher Volkswirtschaftsdirektion gab der Unia im April recht, weil das Aufbacken von Brötchen und das Zubereiten von Sandwiches nicht ausreiche, um als Gastbetrieb eingestuft zu werden. Migrolino ist jedoch der Ansicht, die Filialen sollten nach dem Arbeitsgesetz als Gastbetriebe gelten, und zieht den Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion deshalb ans Verwaltungsgericht weiter.