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2. Januar kein gesetzlicher Feiertag

2. Januar kein gesetzlicher Feiertag

Zürich: Der 2. Januar ist im Kanton Zürich auch in Zukunft kein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet konkret, sollte dieser auf einen Wochentag fallen, können Arbeitgeber ihr Geschäft ohne Sonderbewilligung öffnen. AL und Grüne wollten mit einer Motion den Berchtoldstag im Kanton Zürich als Feiertag schützen. Dieses Vorhaben scheiterte aber im Kantonsrat.