Stadt Zürich: Diverse Kirchenglocken werden im Hinblick auf das Nachtläutverbot revidiert
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TELE Z aktuell vom 09.02.2022: Ab dem 1. April gilt für evangelisch-reformierte Kirchen in der Nacht ein Läutverbot. Aktuell müssen deshalb bei zahlreichen Kirchen technische und betriebliche Anpassungen vorgenommen werden. Nicht ganz verbieten will das nächtliche Glockengeläut hingegen die römisch-katholische Kirche. Den Kirchgemeinden steht es allerdings weiterhin frei, ein Gesuch auf Beibehaltung der nächtlichen Stundenschläge zu stellen.