EU-Rahmenabkommen – Bundesrat mit klarem Ziel
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EU Rahmenabkommen: Der Bundesrat definiert drei Bereiche, die beim EU-Rahmenabkommen noch Klärung bedürfen. Wenn da eine für beide Seite zufriedenstellende Lösung gefunden wird, soll der Vertrag unterzeichnet werden. Der Grat dafür ist allerdings schmal, hat die EU ihrerseits doch klar festgehalten, dass es kein «Nachverhandeln» geben wird.