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Kantonsrat: «Genehmigung der Verordnung zur Umsetzung der MuKEn»

Kantonsrat: «Genehmigung der Verordnung zur Umsetzung der MuKEn»

TELE Z aktuell vom 12.04.2022: Um das neue Energiegesetz umzusetzen, muss die besondere Bauverordnung I geändert werden. Diese Änderungen müssen zunächst vom Kantonsrat genehmigt werden. Da ein Teil des Rates einige Unklarheiten sah, stimmten nicht alle Mitglieder diesen Anpassungen zu…