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Kantonsrat: Keine Sonderregelung für Zürich – Analysen zur Lohngleichheit kommen nicht ins Gesetz

Kantonsrat: Keine Sonderregelung für Zürich – Analysen zur Lohngleichheit kommen nicht ins Gesetz

TELE Z aktuell vom 15.04.2024: Linke Parteien unterstützt von der GLP verlangten im Zürcher Kantonsrat, dass Unternehmen im Kanton Zürich bereits ab 50 Angestellten regelmässig die Lohngleichheit in ihren Betrieben analysieren müssen und damit eine weitergehende Regelung der Lohngleichheitsanalyse als es der Bund sie vorschreibt. Aktuell gilt die Lohnanalysepflicht erst für Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden. Eine solche Verschärfung erhält aus der Mehrheit des Rates jedoch keine Unterstützung…