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Wetzikon: GZO Spital erhält letzte Verlängerung der Nachlassstundung

Wetzikon: GZO Spital erhält letzte Verlängerung der Nachlassstundung

TELE Z aktuell vom 15.06.2026: Das Bezirksgericht Hinwil hat der GZO AG Spital Wetzikon eine letzte Verlängerung der definitiven Nachlassstundung bis zum 19. Dezember 2026 bewilligt, wie die GZO AG Spital Wetzikon heute mitteilt. Grund dafür ist ein kurzfristig eingegangenes Kaufangebot, das derzeit intensiv geprüft wird und den Gläubigern voraussichtlich eine höhere Auszahlung ermöglichen könnte. Das Gericht geht davon aus, dass in den kommenden Monaten ein Nachlassvertrag zustande kommen kann und der Spitalbetrieb weiterhin stabil läuft.