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Zürich/St. Gallen: Kursobligatorium für Waldarbeiten im Auftrag Dritter

Zürich/St. Gallen: Kursobligatorium für Waldarbeiten im Auftrag Dritter

TELE Z aktuell vom 20.10.2021: Ab nächstem Jahr gilt in der ganzen Schweiz ein 10-tägiges Kursobligatorium, wenn man für Dritte Holzerntearbeiten erledigt. Diese bundesweite, einheitliche Regel wird zum besseren Schutz von Waldarbeitern, wie Landwirten, Zivilschützern oder anderen Holzfällern eingeführt. Aktuell ist das in den Kantonen noch sehr unterschiedlich geregelt.