Kloten/Nürensdorf/Oberembrach: Vereinbarung zur Eigentalstrasse ist bindend
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TELE Z aktuell vom 18.06.2026: Das Baurekursgericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass die Vereinbarung zur Schliessung der Eigentalstrasse rechtsgültig ist und nicht durch einzelne Gemeinden einseitig aufgehoben werden kann. Damit ist der Widerruf der Gemeinden Nürensdorf und Oberembrach als rechtswidrig beurteilt worden. Naturschutzorganisationen fordern nun, die Schliessung wie vorgesehen per August 2027 konsequent umzusetzen.