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Kanton Zürich: Ab 1. April gilt wegen der invasiven Quaggamuschel eine allgemeine Boots-Reinigungspflicht

Kanton Zürich: Ab 1. April gilt wegen der invasiven Quaggamuschel eine allgemeine Boots-Reinigungspflicht

TELE Z aktuell vom 27.03.2025: Sein Schiff sauber zu halten ist ab 1. April nicht mehr nur eine Frage der Ästhetik, sondern auch eine Pflicht. Ab dann gilt für sämtliche Bootsbesitzende im Kanton Zürich, dass sie ihre Schiffe vor jedem Gewässerwechsel melden und professionell reinigen lassen müssen. Ausserdem müssen sie für ihr Boot ein «Hausgewässer» registrieren. Der Grund dafür ist die invasive und bedrohliche Quaggamuschel, die sich auch in Zürichs Gewässern ausbreitet…