Stadt Zürich: Stehen Velos länger als 30 Tage auf öffentlichem Grund, werden sie eingesammelt
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TELE Z aktuell vom 09.09.2024: Wenn in der Stadt Zürich ein Velo länger als 30 Tage auf öffentlichem Grund, auch auf einem öffentlichen Abstellplatz steht, darf es von der Veloordnung von Entsorgung und Recycling Zürich (ERZ) eingesammelt werden. Die FDP ist nun der Meinung, diese sog. «30-Tage-Regel» sei zu wenig bekannt und die Stadt solle besser informieren…